Scheidung

Scheidung im Alter

Scheidungen kommen in jedem Alter vor, also auch in höheren Lebensjahren. Sie sind dann allerdings aus zwei Gründen belastender:

  1. Die Trennung schafft mangels verkürzter Lebensperspektive ein tiefes emotionales Loch, denn die Hoffnung, „irgendwann“ noch einmal die „große Liebe“ zu finden, gibt es ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr. Dazu reichen weder die verbleibende Lebenszeit noch die gesundheitlichen Voraussetzungen.
  2. Ein älteres Ehepaar ist miteinander zutiefst finanziell verwoben. Es sind also brisante Fragen zu klären: Wie geht man mit der gemeinsamen Immobilie um, wie werden die Konten getrennt, wer zahlt wem Unterhalt, was ist mit dem Erbe?

Trennung im Alter: Woran sollten Sie unbedingt denken?

Die beiden unter #1 und #2 genannten Blickwinkel sollte sich jedermann überlegen, der/die sich in einem höheren Lebensalter scheiden lassen möchte. Zwar kann das Zusammenleben schwierig sein oder geworden sein, sodass der Gedanke der Freiheit vom Ehezwang zunächst verlockend wirkt. Doch es folgt anschließend unvermeidbar der Verlust der absoluten Nähe, den auch Freundschaften und die Familie nicht kompensieren können. Außerdem gilt es, die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen zu bedenken. Hier gelten grundsätzliche gesetzliche Regeln, die nicht an das Lebensalter gebunden sind. Es ist eine Aufteilung der gemeinsamen Güter zu vereinbaren, die sich entweder aus einem Ehevertrag oder aus den gesetzlichen Regelungen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs ergibt. Häufig muss beides kombiniert betrachtet werden, denn ein Ehevertrag setzt den Zugewinn- und Versorgungsausgleich nicht prinzipiell außer Kraft. Idealerweise schließt ein Paar, das an die Scheidung denkt und möglicherweise schon in Trennung lebt (oder diese unmittelbar vorbereitet), eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Die Scheidung selbst kann online sehr kostengünstig durchgeführt werden.

Wie oft kommt die Scheidung im Alter vor?

Das Statistische Bundesamt hat weist aus, dass sich die Zahl der Scheidungen nach 26 oder mehr Ehejahren im letzten Vierteljahrhundert ab Mitte der 1990er Jahre bis heute (2020) in etwa verdoppelt hat. Knapp 50.000 Paare im Alter ab 50 Jahren haben sich 2019 in Deutschland scheiden lassen. Das ist ein Anteil von ~15 % an allen Scheidungen, wobei der Schwerpunkt des Phänomens in den Ballungsräumen liegt. Die Ursachen sind vielfältig. Grundsätzlich muss eine Ehe Wandlungen ertragen. Sie ergeben sich durch die Geburt der Kinder und rund 20 Jahre später durch deren Auszug aus der Wohnung (ein tiefer Einschnitt!), aber auch durch veränderte berufliche und finanzielle Perspektiven der Partner, veränderte Interessen und nicht zuletzt durch die Wandlungen des Körpers, der mit zunehmenden gesundheitlichen Krisen kämpft. Diese können die früher gewohnte körperliche Intimität stark reduzieren, die ein wichtiger Kitt für jede Ehe ist. Wenn nun ein Partner deutlich gesünder als der andere ist, führt das zu unvermeidlichen Spannungen. Dieses werden jedoch nicht mehr so gut ertragen wie in jungen Jahren. Ein wesentliches Merkmal höherer Lebensjahre ist die abnehmende Stressresistenz bzw. -resilienz, die schon nach dem 50. Geburtstag deutlich zu spüren ist. Die Menschen brauchen ihren Rhythmus, feste Gewohnheiten, Sicherheit, den lange geplanten Urlaub und warme Pantoffeln. Streit brauchen sie nicht mehr. Der Streit von Ehepartnern kann unter Umständen unmittelbar auf die Gesundheit durchschlagen. Ist es ein Wunder, dass so mancher da eher an Trennung denkt?

Das Problem mit dem Unterhalt

Auch wenn viele Frauen von 50+ heutzutage finanziell gut aufgestellt sind, dauerhaft berufstätig waren und ihr Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollten sie bei einer Scheidung im Alter den Anspruch auf ehelichen Unterhalt (neben der Vermögenstrennung) nicht vergessen. Er ist umso wichtiger, je größer der Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern ist. Es gibt auch wenige umgekehrte Fälle, in denen die Frau deutlich mehr verdient (hat), außerdem gibt es verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende gleichgeschlechtliche Paare mit Einkommens- und Vermögensunterschieden. Daher wählen wir an dieser Stelle das Beispiel „Ehefrau hat weniger als Ehemann verdient“ nur rein plakativ. Es lässt sich auch auf die anderen Konstellationen anwenden. Ältere Ehepaare müssen zunächst ihre oft hohen Vermögenswerte aufteilen. Das ist per se schon schwer, denn es gilt zunächst, deren Wert zu ermitteln. Auch droht schon im Falle der Trennung vor der eigentlichen Scheidung, dass jeder Partner einzelne Vermögenswerte heimlich beiseiteschafft. Das nächste Problem ergibt sich aus der Krankenversicherung. Ehegatten, die bislang von der gesetzlichen Familienversicherung profitiert haben (beim Ehepartner mitversichert waren), müssen sich nun selbst versichern, was ab dem 55. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich ist und in der privaten Krankenversicherung sehr teuer wird.

Aufteilung von Vermögenswerten (Zugewinnausgleich)

Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland grundsätzlich der Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Was das Ehepaar gemeinsam während der Ehe erworben oder an Schulden aufgenommen hat, wird hälftig geteilt. Was ein Partner in die Ehe eingebracht hat, bleibt außen vor. Es gibt bei den Schulden die Ausnahme, dass ein Partner für diejenigen Schulden alleine haftet, die er allein für sein absolut eigenes Hobby aufgenommen hat. Eine Einschränkung des Zugewinnausgleichs kann sich durch einen Ehevertrag ergeben. Zu diesem ist unter anderem zu raten, wenn

  • ein Partner ein Unternehmen gründet oder
  • ein Partner aus einer sehr vermögenden Familie stammt und aus dieser hohe Zuwendungen/Erbschaften erwarten kann.

In der Praxis wird es aber nicht so sein, dass der Unternehmer alle seine Werte vollkommen für sich allein behalten kann. Dennoch wird man andererseits die Firma nicht veräußern (zerschlagen) wollen, um eine gerechte Vermögensaufteilung zu schaffen. Daher wird die hohe Differenz zwischen den Vermögenswerten und dem Einkommen des Unternehmers durch den Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich an seine Ex-Gattin geregelt.

Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich

Die Einkommensdifferenz beim Arbeitseinkommen und bei der Rente wird durch den Ehegattenunterhalt und den Versorgungsausgleich bei den Rentenanwartschaften oder der schon fließende Rente geregelt. Hierfür gibt es recht feste Sätze, die per Scheidungsurteil gelten.

Fazit: Vorsorgen durch Scheidungsfolgevereinbarung

Sorgen Sie mit einer Scheidungsfolgevereinbarung vor, wenn Sie die Scheidung ernsthaft ins Auge fassen. Sie kennen dann die wahren Konsequenzen dieses Schritts. Mit dieser Vereinbarung können Sie sich sogar vorübergehend bzw. vorläufig trennen. Sie sind damit abgesichert.